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Bares Geld für Halter von Elektromotorrädern

Geschrieben am 22.11.2022

Wer ein Elektromotorrad besitzt oder ein neu gekauft, kann sich einmal jährlich eine attraktive Prämie vom Staat sichern.

Der CO₂-Ausstoß muss sinken. Dazu hat sich Deutschland bei diversen Klimakonferenzen verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung in den vergangen Jahren auch im Verkehrsbereich verschiedene Maßnahmen ergriffen – von der CO₂-Abgabe auf fossile Kraftstoffe bis zur Förderung von Elektroautos und Elektromotorrädern. Das Ziel: klimaschädliche Mobilität soll teurer, klimaschonende Fortbewegung dagegen günstiger werden.

© Alpentourer

Eingespartes Treibhausgas "verkaufen"

Wie der ADAC berichtete, bekommen Halter und Neukunden eines batterie-elektrischen Pkw seit 2022 die Möglichkeit, den Fahrstrom für ihr Elektrofahrzeug selbst am Kraftstoffmarkt als nachhaltige Antriebsenergie zu vermarkten: Der Halter erhält für die Veräußerung einer pauschalierten Strommenge seines Elektrofahrzeugs im Quoten-Handelssystem eine finanzielle Kompensation.

Grundlage für den Handel ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Die Höhe der jeweiligen THG-Minderungsquote legt die Bundesregierung fest: Sind es aktuell noch sieben Prozent, werden es 2030 schon 25 Prozent sein.

Bislang reichte es, dem Benzin oder Diesel Biokraftstoff beizumischen – beim Benzin in Deutschland bis zu zehn Prozent (E10), beim Diesel bis zu sieben Prozent (B7). Doch schafft ein Mineralölunternehmen die jährlich steigenden Quoten nicht mehr, muss es Strafe zahlen – oder Verschmutzungsrechte nachkaufen, um die gesetzlichen Vorgaben zumindest auf dem Papier zu erfüllen.

Der durchschnittlichen Stromverbrauch wird geschätzt

Vom Verkauf dieser "sauberen" Anteile konnten im Verkehrssektor bislang nur Energieversorger profitieren: Dank des Grünstrom-Anteils im deutschen Strommix schöpfen sie ihr CO₂-Budget nicht aus, weshalb sie das eingesparte Klimagas als Emissionszertifikat an die Mineralölunternehmen verkaufen dürfen. Der Preis für diese Zertifikate wird nicht vom Staat festgelegt, sondern bildet sich frei am Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage.

Seit Anfang 2022 dürfen aber auch Halter von Elektroautos das von ihnen eingesparte CO₂ "weiterverkaufen". Eigentlich wären dazu nur Betreiber öffentlicher oder privater Ladepunkte berechtigt. Doch der Gesetzgeber hat die Definition eines privaten Ladepunkts so weit gefasst, dass faktisch alle, denen ein vollelektrisches E-Auto gehört, am Quotenhandel teilnehmen können. Wichtig: Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können.

Um Privatleuten allzu großen Aufwand zu ersparen, schätzt das Umweltbundesamt (UBA) jedes Jahr den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Autos und berechnet auf dieser Basis die handelbaren Quotenanteile. Dafür wird die Einsparung (im Durchschnitt ca. 350 kg CO₂) mit dem Faktor 3 multipliziert – so sieht es das entsprechende Regelwerk vor.
Für das Jahr 2022 kommt das UBA so auf zwei MWh Ladestrom pro E-Auto (Stand Dezember 2021). Daraus ergibt sich eine Treibhausgasminderungsquote von 1028,16 kg CO₂-Äquivalent. In diesem Umfang können dann CO₂-Quotenanteile weiterverkauft werden

THG-Quote gilt auch für E-Motorräder

Noch lukrativer als für Elektroautos ist angesichts niedrigerer Preise und Verbrauchs der Verkauf der THG-Quote für elektrisch betriebene Leichtkrafträder und E-Motorräder. Denn für sie wird die gleiche Prämie wie bei E-Pkw ausgezahlt.
Voraussetzung: Für das elektrisch betriebene Zweirad liegt eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 vor. In aller Regel ist das bei allen Krafträdern der Fall, die schneller als 45 km/h fahren. Dazu gehören beispielsweise E-Rollern wie die Vespa Elettrica 70 und stärker motorisierten E-Motorrädern.
Für zulassungsfreie Kleinkrafträder der EG-Fahrzeugklassen L1e und L2e wird keine THG-Prämie gezahlt. Hier gibt es allerdings einen lukrativen Kniff: Auf Antrag kann man sie freiwillig zulassen, bekommt dann eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 – und hat Anspruch auf die Prämie. Diese Lücke im Regelwerk ist allerdings inzwischen auch dem Gesetzgeber aufgefallen. Es kann also gut sein, dass sie in nicht allzu ferner Zukunft geschlossen wird
Zwischenhändler übernehmen die Abwicklung
Im Vergleich mit einem großen Stromversorger ist das natürlich nicht besonders viel. Deshalb müssen Privatleute Zwischenhändler einschalten: Diese bündeln die CO₂-Minderung vieler Elektro-Fahrzeughalterinnen und -halter und verkaufen diese dann im Paket weiter.
Inzwischen gibt es zahlreiche Anbieter, die diese Dienstleistung anbieten. Die Unternehmen, die bereits am Markt aktiv sind, werben mit Auszahlungssummen von ca. 250 bis 350 Euro im Jahr. Der ADAC hat ein entsprechendes Angebot zusammengestellt:

https://www.adac.de/services/e-angebote/thg-bonus/.

Gleiches gilt für die Händler von E-Motorrädern, wie Zero Motorcycles:

https://www.zeromotorcycles.com/de-de/foerderung-elektromotorraeder oder Energica: https://www.energicamotor.com/de/

© Alpentourer